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Der Tipp vom Fachmann

     
     

Auslandsfirma oder GmbH / kleine AG / SE ?


RA Jörg G. Schumacher

JGS® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher, geschäftsführender Gesellschafter Telefon +49 700 JGS RECHT, Telefax +49 700 JGS RA FAX, Internet www.jgsworld.de, Email jgs@jgsworld.de Forum Zehlendorf, Teltower Damm 35, 14169 Berlin, Telefon +49 30 816 853 0, Telefax +49 30 816 853 19 Stülpnagel-Villa, Hegelallee 5, 14467 Potsdam, Telefon +49 331 200 68 08, Telefax +49 331 200 68 09, Fax: (030) 80 900 70 10

Lohnt sich der unternehmerische Weg ins Ausland – zum Beispiel mit der Limited? Entgegen zahl- reichen Verlautbarungen in den Wirtschaftsmedien ist der Besitz von Firmen in Dubai, Großbritan- nien, OffshoreGebieten, Osteuropa, Spanien, Übersee, USA und Zypern nicht immer vorteilhaft.

Neben den natürlichen Sprachbarrieren ist die Einschaltung der örtlichen Akteure regelmäßig mit erheblichem Extraaufwand verbunden. Außerdem kann die inländische Geschäftstätigkeit im Zu- sammenspiel mit Kapitalmangel zur persönlichen Haftung des Gesellschafters führen, welcher zudem für etwaige Insolvenzdelikte mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen muß.

Aus vielen Gründen sind oft die deutschen oder europäischen (Kapital) Gesellschaften - beispielsweise die GmbH, kleine AG oder SE (EuropäischeGesellschaft) - die bessere Alternative für das operative Geschäft und die strategischen Ziele, zu denen neben dem Unternehmenswert auch die Altersversorgung und soziale Sicherheit der Gesellschafters gehören.

Beispielsweise ist die Vermögensnachfolge nur für inländisches Betriebsvermögen erbschaftsteuerlich begünstigt.

Soweit Sie nicht unsere „barrierefreie“ Kanzlei im Forum Zehlendorf am S-Bahnhof aufsuchen können oder wollen, kommen wir auch zu Ihnen in die Wohnung bzw. den Betrieb oder organisieren für Sie die Fahrt zu uns.

     
   

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