Der Tipp vom Fachmann:

RA Jörg G. Schumacher
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Trotz zahlreicher Informationen, Unterlagen und Veranstaltungen fehlt gerade mittelständischen
Unternehmern ohne sogenanntes „FamilyOffice“ oft die Muße bzw das Wollen zur Analyse, Planung und Simulation
ihrer persönlichen und familiären Einkommens und Vermögenssituation und deren (un)sicherer Zukunft.
Nicht nur das „Erbrecht“ als bloßes Rechtsgebiet, sondern auch die Planung, Gestaltung
und Begleitung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge haben gerade als anwaltliches Aufgaben- und Kompetenzfeld
deutlich an tatsächlicher Bedeutung gewonnen – einschließlich der Gestaltung von Patientenverfügungen
und Vorsorgevollmachten.
In Deutschland ist nach Studien und Zahlen – beispielsweise der Bankwirtschaft aus den Jahren
2005 und 2006 - in den nächsten 10 Jahren mit einem Gesamtvolumen (Geld-, Im- mobilien- und Gebrauchsvermögen)
an Erbschaften von gut 2,3 Billionen EUR in 10,8 Millionen Nachlaßsachen zu rechnen.
Im Jahr 2015 wird es nach der Bevölkerungsprognose des Statistischen Bundesamtes und den
aktuellen Sterbetafeln schätzungsweise 1,1 Millionen Erbfälle geben, wobei die Lebens- erwartung auch
der Mittelständler und deren Familienangehörigen deutlich zunehmen wird.
Schon im Jahr 2004 belief sich das Vermögen der deutschen Bevölkerung – nach Schätzungen
der Bundesbank – brutto auf 9,905 Billionen EUR und netto (nach Abzug der Verbindlichkeiten) auf 8,339 Billionen
EUR.
Man schätzt die gegenwärtige Quote der zukünftigen Erblasser ohne letztwillige
Verfügung auf circa 70 %, mindestens 250.000 Familienunternehmen fehlt der Nachfolger. Angesichts dieser Zahlen
werden – trotz Beratung, Gestaltung und Planung - gerade Erb- prozesse in der Justiz zunehmen und verstärkt
die Justiz nicht nur in den Familien-, Nachlaß- und Vormundschaftsgerichten, sondern auch der ordentlichen
Gerichtsbarkeit als solche beschäftigen.
Über die Auslegung von letztwilligen Verfügungen bzw. Erbverträgen, deren Anfechtung
bzw. Widerruf, Irrtümer der Beteiligten, die Bewertung des Nachlasses und aller einzelnen Vermögensgegenstände
kann Streit in und / oder mit den in Wohlstand aufgewachsenen deutschen Nachkriegsgenerationen nicht immer verhindert
werden.
Nicht ohne Grund erweitern die Rechtsschutzversicherer Ihre „Erbrechtsangebote“ und fokussieren
die Prozeßfinanzierer als relativ junge Branche „Nachlaßstreitigkeiten“.
Von der anwaltlichen Kunst des Sachvortrages und der rechtlichen Würdigung läßt
sich nicht trennen die sogenannte Erb- und Finanzplanung, welche inzwischen nicht nur in der anglo- amerikanischen
Welt eigene Berufe mit Graduiertenstudium hervorgebracht haben.
Der sogenannte Certified Estate Planner (CEP) befaßt sich mit der sogenannten Erbplanung.
Dabei wird eine Brücke zwischen der rein (steuer)rechtlichen Betrachtung und der tatsächlichen und wirtschaftlichen
Sichtweise gespannt.
Sie erfolgt gemeinsam mit Anwälten und anderen Freiberuflern im Wege der individuellen,
neutralen und ganzheitlichen Beratung in den Bereichen Vermögen, Recht und Steuern. Nicht zuletzt werden in
Zukunft die Vermögensnachfolge und die Erbplanung verstärkt Aus- landsbezug und internationalen Charakter
haben.
Zum einen erwarben die „Seniorengenerationen“ nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Wie- deraufbau
Deutschlands erhebliches Vermögen im Ausland. Zum anderen führt die „Globalisierung“ bzw. „Mobilität“
des Arbeitens, Lebens und Wirtschaftens zunehmend zu weltweiter Vermögensverteilung.
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